Einsatz für den Naturschutz an anderen Orten
Jeder Baum zählt
Alljährlich werden im Januar in der Dresdner Heide hochwertige Baumstämme versteigert (Submission).
Insgesamt waren es im Jahr 2024 genau 525 Baumstämme verschiedener Baumarten wie Stiel-, Trauben und Roteichen, Lärchen, Fischten und Bergahorn.
In einem Zeitungsartikel der Lokalzeitung Dresden vom März 2024, jubelte man über einen Stamm einer Stieleiche mit einem Durchmesser von 84cm und einer Länge von 8m, ein Baum wie gemalt...
Man nannte diesem Baum die "Braut der Submission", weil diese eiche den höchsten Wert der Versteigerung erzielte, nämlich 14.500 €, also 3274 € pro Kubikmeter. ein Furnierhersteller aus dem Spessart erhielt den Zuschlag.
Ist das nicht ein Hohn?
Der Wert der Bäume ist nicht mit Geld aufzuwerten. Sie wuchsen Jahrhunderte, versorgen unsere Atmosphäre mit Sauerstoff für alle Lebewesen lebensnotwendig.
Und dann erdreisten sich Forstleute diese Bäume zu Geld zu machen.
Diese Bäume sind unwiederbringlich verloren. Die "Braut" wird dann in dünne Scheiben geschnitten um in irgendwelchen Luxushotels in Dubai an den Wänden zu kleben.
Auch 2023 wurde in Taura bei Burgstädt eine Eiche gefällt, die 12.761 € einbrachte, welche ebenfalls an einen Furnierhersteller ging.
Der Landwirtschaftsminister Wolfram Günther nannte sich in dem Zusammenhang der Submission "Forstminister" und erklärte wörtlich:
"Bäume sind nicht nur Klimaschützer, Landschaftsbilder und wichtiger Lebensraum. Ihr Wachstum schafft auch den einzigartigen Rohstoff Holz. Aus den wertvollen Stämmen werden viele hochwertige und langlebige Dinge des Lebens gebaut- Möbel, Fußböden, aber auch ganze Häuser oder Musikinstrumente. Dabei bleibt CO2 gebunden, weshalb wir verstärkt auf den Rohstoff Holz setzen. Mit der integrativen naturgemäßen Waldbewirtschaftung integrieren wir Ökologie und Holznutzung. Wir wollen auch in Zukunft regional und nachhaltig produziertes Wertholz anbieten. Das hilft dem Klima, den Waldbesitzenden und den Wäldern in Sachsen." (Wochenspiegel vom 10.02.2023)
Was sagt uns damit der Herr Forstminister?
Es soll so weitergehen- jedes Jahr sollen über 500 alte Bäume fallen in einer Zeit, in der es notwendiger denn je ist, jeden Baum zu erhalten. Der Wald wird von Herrn Günther quasi zum Wirtschaftswald erklärt. Es geht hier kaum um Naturschutz, sondern um Geld. Die Biodiversität ist laut Aussagen der Naturschützer sehr stark gefährdet. Pflanzen und Tiere verlieren durch das Abholzen der Bäume unwiederbringlich ihrem Lebensraum.
Gerade die "alten Recken" sind die besten Kohlendioxidversenker und hervorragende Sauerstoffhersteller, welche die Erde dringend benötigt. In den riesigen Kronen der Bäume stellt jedes kleine Blatt ein kleines physikalisch-chemisches Labor dar, in dem die Photosynthese vollzogen wird. Der Baum produziert seine Nahrung und als Nebenprodukt fällt für alle Lebewesen der lebensnotwendige Sauerstoff an. Nicht zu vergessen sind die Wasserspeicher der Bäume. Wald bedeutet zugleich Wasser Wirtschaft.
Das, wovon Herr Günther schwärmt, ist durch andere Materialien zu ersetzen, aber die ehrwürdigen alten Bäume sind für immer verschwunden.
Die aggressive, auf Maximalgewinn getrimmte Forst- und auch Landwirtschaft wirkt sich akut auf die Biodiversität in der Natur aus und damit natürlich auch auf alle Lebewesen.
Dies müssen wir endlich begreifen, bevor die Zeit zu weit fortschreitet um noch etwas daran zu ändern.
Was nützt uns der Eichenschrank, der angeblich CO2 eingeschlossen hat, der als totes Pflanzenlebewesen seine Tätigkeit verloren hat?
Naturschutz ist ein Menschenrecht. Aber der Mensch muss auch begreifen, welchen Stellenwert eine intakte Natur für ihn und alle anderen Lebewesen hat.
Der Naturschutz braucht ein eigenes, unbestechliches Ministerium mit kompetenten Mitarbeitern, die sich Ihrer großen Verantwortung bewusst sind.
Der Umwelt-und Naturschutz gehören nicht ins Landwirtschaftsministerium. Alle Behörden, auch die Ministerien sind den Menschen sozial-ökologisch verpflichtet. Sie haben sowohl für ein menschenwürdiges Leben zu sorgen mit sauberer Luft, sauberem Wasser und gesunder Nahrung, als auch den Erhalt der Tier-und Pflanzenwelt mit seinen Lebensräumen zu erhalten. Dieser Balanceakt zwischen Geben und Nehmen stellt eine große Herausforderung dar, die wir alle aktiv mitgestalten können.
Text: Heide Grey
"Auf Kosten der Natur" Abholzung in Schutzgebieten - Report Mainz
Harzer-Hexen-Stieg-Urteil
Ja wie denn nun?! Müssen Waldeigentümer wirklich im Wald und an Wanderwegen "verkehrsgefährdete" Bäume fällen lassen um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen?
Nein, das müssen sie nicht! Dies belegt das aktuelle Urteil des Oberlandesgericht Naumburg von Dezember 2020. Demnach verklagte der Geschädigte die Stadt Thale auf Schadensersatz von mind. 200.000 Euro, der von einem geschädigten Baum erfasst und schwer verletzt wurde. Die Klage wurde jedoch abgewiesen nach §4 und §22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt.
Pressemitteilung zum Unfall des "Harzer-Hexen-Stieg-Urteils"
Kassel, 20. Oktober 2023
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.
Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Landgericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte (15.12.2020, Az.: 2 U 66/20).
Der Mann hatte vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Es wies die Klage aufgrund der geltenden Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11) ab. In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten.
Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“ (4.3.20, Az.: 10 O 701/19). Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Auffassung im Dezember 2020 bestätigt. Hinsichtlich der daraufhin beim Bundesgerichtshof eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesgericht am 21. September 2023 entschieden, eine Revision nicht zuzulassen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der Deutsche Wanderverband bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt die Entscheidung aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Außerdem zeige die Entscheidung, dass „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Das Urteil habe damit für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen daraus keine erhöhten Pflichten für Wald- und Grundeigentümer*innen.