Infoveranstaltung Bürgerinitiative Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen
Am Donnerstag, den 19.September 2024 fand in der Tannenhauerfabrik in Braunsdorf unsere zweite Infoveranstaltung "Wie weiter mit dem Wald von Lichtenwalde" statt. Ein abwechslungsreiches Programm mit verschiedenen Vorträgen der Mitglieder unserer Bürgerinitiative sorgte für Aufklärung verschiedener Themengebiete. Den Auftakt machte Anja Diering, die uns einen Jahresrückblick über die Arbeit der Bürgerinitiative vermittelte. Mit etwas Stolz aber auch viel Wehmut blicken wir zusammen mit Anja in die Vergangenheit. Ihr Vortrag zeigt auf, wieviel Arbeit die Bürgerinitative bereits geleistet hat. Das motoviert sowohl die Mitglieder, als auch die Besucher weiter zu machen und den Machenschaften der Abholzer ein Ende zu bereiten.
Stefanie Börner, die Besitzerin der alten Mühle (Musikhaus am Fluss) in Lichtenwalde, führte an diesem Abend Regie und leitete uns souverän durchs Programm.
Heide Grey ist mit über achtzig Jahren das älteste Mitglied der Bürgerinitiative und hält ihren Vortrag "Lebensgrundlage Wald", beobachtete Auswirkungen des Kahlschlages am Kaulhübel. Dieser wurde emotional, denn ein Besucher störte die Vortragende in ihrem Tun. Dies sorgte für rege Diskussionen im Publikum. Tapfer setzte Frau Grey ihren Vortrag fort, der Störenfried verließ die Veranstaltung.
Um die Gemüter etwas abzukühlen war der nächste Beitrag von Frau Dr. Katharina Müller wie geschaffen. Die Besucher erfuhren etwas über die historische Vergangenheit des Schlossberghanges und über vorkommende Pflanzenarten im FFH-Naturschutzgebiet. Dies erstaunte alle, denn viele Wissenschaftler und Botaniker, wie auch der Lausitzer Adolf Traugott von Gersdorf (um 1765) kamen ins Zschopautal nach Lichtenwalde um sich von der Einzigartigkeit und Vielfalt der hiesigen Pflanzenwelt ein Bild zu machen und um Bestandsaufnahme zu führen. Mit offenen Ohren und Herzen lauschten die Besucher dem spannenden Vortag von Frau Dr.Müller.
Für einen Einblick in die Tierwelt im FFH-Naturschutzgebiet Zschopautalhänge in Lichtenwalde sorgte Jörg Schröber, der uns dadurch zum Staunen brachte, welchen Artenreichtum wir in unserer wunderbaren Heimat besitzen und das es sich lohnt, die hier lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen.
Den unangehemen, aber sehr wichtigen Schlussteil der Vorträge übernahm unser neustes und hoch engagiertes Mitglied Marion Petzold, welche über die "Pläne im Wald von Lichtenwalde" durch Waldbesitzer Jungbeck berichtete.
Erfahren Sie mehr über den Vortrag hier:
Es folgte im Anschluss ein reger Austausch zwischen Mitgliedern und Besuchern, der emotional geführt wurde und bis in den späten Abend hineinreichte.
Wir bedanken uns als Bürgerinitiative an dieser Stelle bei allen Besuchern für den gelungenen Abend und das rege Interesse. Sie haben uns mit Ihrem Besuch dabei unterstützt, Transparenz in ein eher untransparentes Thema zu bringen.
Ihre BI, "Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen",
Josephine Awan
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Statement zur Akteneinsicht in der Unteren Naturschutzbehörde Freiberg/ Denkmalschutzbehörde Döbeln im März 2024
Natura 2000-Gebiete sind durch Art. 6 der FFH-Richtlinie* einem strengen Schutzregime unterstellt. Es existiert ein Verschlechterungsverbot, d.h. die zuständigen Behörden dürfen Plänen und Projekten nicht zustimmen, die zu einer Verschlechterung von Lebensräumen oder der Störung von Arten führen können. Zu einer solchen Verschlechterung von Lebensräumen ist es aber im Wald von Lichtenwalde gekommen. Flurstück 478a der Gemarkung Lichtenwalde, genannt Kaulhübel oder Butterberg ist Bestandteil des FFH-Gebietes Zschopautal. Auf diesem Flurstück wurden die Lebensraumtypen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (LRT-Fläche ID 10078) und 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (LRT-Fläche ID 10079) erheblich geschädigt. Im Zuge der Holzerntemaßnahmen durch den bayrischen Eigentümer sind zwei sogenannte Blößen (baumlose Stellen im Wald) verbunden mit einer Schneise auf einer Fläche von 2,4 Hektar entstanden. Das Kriterium der lebensraumtypischen Strukturen hat sich von Erhaltungszustand B auf C verschlechtert. Die BI „Kahlschlag stoppen in Lichtenwalde“ hat entsprechende Einschätzungen der Unteren Naturschutzbehörde und der Landesdirektion Sachsen bei ihrer Akteneinsicht im LRA Mittelsachsen am 21. März 2024 gefunden. Weiterhin wird festgestellt, dass sich die Eignung der Fläche als Jagdhabitat waldgebundener Fledermäuse für rund 50 Jahre verschlechtert hat. Für mehr als 50 Jahre hat das Gebiet die Fähigkeit zur natürlichen Ausbildung von Fledermausquartieren verloren.
Stand der Petition am 1. Februar 2024
"Sehr geehrte Frau Diering,
Ihre oben genannte Nachfrage zum Sachstand Ihres Petitionsverfahrens ist beim Sächsischen Landtag eingegangen. Die Sachverhaltsrecherchen sind vorerst beendet und Ihre Petition einschließlich der Stellungnahme des zuständigen Ministeriums liegen dem Petitionsausschuss zur Betrachtung vor.
Wenn sich der Ausschuss eine abschließende Meinung gebildet hat, wird er dem Plenum des Landtages seinen Petitionsbericht sowie die Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen. Über diese Landtagsentscheidung werden Sie unterrichtet."
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Zink
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Das unfassbare Resümee des Gemeinderates zum Thema Abholzung im Zschopautal Lichtenwalde
Regelmäßig nehmen wir als Bürgerinitiative an den Gemeinderatssitzungen der Gemeinde Niederwiesa mit ihren Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde teil. Das Thema „Wald“ im Naturschutzgebiet Zschopautalhänge bei Lichtenwalde war bei der letzten Sitzung am 08. November 2023 ein Tagesordnungspunkt. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Bürgermeister Herr Schubert und sein Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa die Ansicht vertreten, bestehende Schutzgebiete (NSG und FFH) seien zwar nötig, die aktuellen Gebiete wären jedoch veraltet. Sie stehen in ihrer jetzigen Form einer touristischen Entwicklung und Nutzung im Wege und sind daher nicht mehr zeitgemäß, so die Aussagen des Gemeinderates. Naturschutzverbände wie NASA und NABU müssten zurückstecken und sich einsichtig zeigen. Unter anderem soll mitten im Naturschutzgebiet ein Waldfriedhof geschaffen werden, obwohl dies nicht genehmigungsfähig ist. Eine Stimme aus dem Gemeinderat äußerte sich wie folgt: „Mensch und Natur sollten eine Einheit bilden, eine Kulturlandschaft müsse gepflegt werden, der private Waldbesitzer Herr Jungbeck tue dies bestens, die Natur sei doch für uns Menschen gemacht“. Alle Aktivitäten des Waldbesitzers werden vom Gemeinderat Niederwiesa gewürdigt und unterstützt. Auf Nachfrage eines Bürgers versprach der Bürgermeister, dass es zeitnah ein Bürgerforum zum Austausch geben solle.
Wir, die Bürgerinitiative "Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen" positionieren uns völlig anders.
Wir wollen sanften, naturverbundenen Tourismus, der den Schutz der Natur in Zeiten des Klimawandels als selbstverständlich und innovativ ansieht. Der Wald soll nicht zum Opfer eigenmächtigen Handelns werden, Profitdenken ist Fehl am Platz. Sowohl das wertvolle Flora- und Faunahabitat "FFH" im Zschopautal Lichtenwalde, als auch das errungene Naturschutzgebiet müssen selbstverständlich erhalten werden anstatt bekämpft.
Jede hier lebende Tier- und Pflanzenart versteht sich als Teil eines wunderbaren, schützenswerten Ganzen und ist damit Lebensgrundlage für uns Menschen.
Text: Ines, Stefanie, Anja und Josephine
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Petitionsübergabe im Sächsischen Landtag Dresden:
Unsere Petition ist abgelaufen und ist am Donnerstag, den 21.September 2023 dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages in Dresden persönlich übergeben wurden. Wir danken dem Herrn Landtagspräsidenten Herrn Rößler und dem Petitionsausschuss. Besonders möchten wir an dieser Stelle allen unseren Unterstützern von Herzen danken. Eure Unterschrift bedeutete uns mehr als Stimmen zu sammeln. Es ist ein froh machender Gedanke, dass so viele von euch verstehen, wie wichtig der Wald für uns Menschen ist und dass wir ohne eine intakte Natur mit geschützten Naturschutzgebieten in die der Mensch nicht eingreifen darf, nicht leben können. Die Erhaltung solcher Gebiete erfordert Verständnis, Wissen und Zurückhaltung vom Menschen.
Wie geht es nun weiter?
Innerhalb von vier Wochen erhalten wir einen Eingangsbescheid vom Petitionsausschuss, unsere Petition erhält eine Nummer und es wird ein Ansprechpartner benannt für die Kommunikation. Ein auserwähltes Mitglied des Petitionsausschusses bearbeitet die Petition. Es wird eine Stellungnahme vom Umweltministerium angefordert und ein Vor-Ort-Termin mit den Behörden, Naturschutzverbänden und Betroffenen organisiert. Der beauftragte Abgeordnete erstattet zum Abschluss einen Bericht an den Petitionsausschuss. Der besagte Ausschuss entscheidet über die Petition und der Landtag beschließt die Entscheidung.
Wir danken euch nochmals herzlich für eure Unterstützung!
Eure BI "Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen."
Man kann die Natur mit einer Forke vertreiben, aber sie kehrt immer wieder zurück.
Horaz (65 - 8 v.Chr.), römischer Satiriker und Dichter
Zum Nachdenken
Du hast das Recht, zu rebellieren gegen die Zerstörung deiner Welt. Niemand braucht dir das Recht einräumen, du hast es, weil du Mensch bist. Dieser herrliche blaue Planet ist deine Heimat, und du hast das Recht, sie zu schützen. Du hast das Recht, gegen die Ausbeutung der Natur zu rebellieren, gegen die Zerstörung der Ozonschicht, gegen die Verwüstung der Wälder, gegen die Versteppung der Grünzonen, gegen die Vernichtung der Balance, in der die Welt seit Jahrmillionen lebt.
Jeder Baum zählt
Alljährlich werden im Januar in der Dresdner Heide hochwertige Baumstämme versteigert (Submission).
Insgesamt waren es im Jahr 2024 genau 525 Baumstämme verschiedener Baumarten wie Stiel-, Trauben und Roteichen, Lärchen, Fischten und Bergahorn.
NEU! In unserer Galerie finden Sie aktuelle Bilder vom November 23 aus dem Zschopautal und jene, die in den letzten anderthalb Jahren entstanden sind.
Neuigkeiten und Infos:
"Auf Kosten der Natur" Abholzung in Schutzgebieten - Report Mainz
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/report-mainz/sendung/2023/SB_Wald-100.html
Ja wie denn nun?!Müssen Waldeigentümer wirklich im Wald und an Wanderwegen "verkehrsgefährdete" Bäume fällen lassen um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen?
Nein, das müssen sie nicht! Dies belegt das aktuelle Urteil des Oberlandesgericht Naumburg von Dezember 2020. Demnach verklagte der Geschädigte die Stadt Thale auf Schadensersatz von mind. 200.000 Euro, der von einem geschädigten Baum erfasst und schwer verletzt wurde. Die Klage wurde jedoch abgewiesen nach §4 und §22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt.
Hier die aktuelle Pressemitteilung aus Kassel von Oktober 2023:
Pressemitteilung zum Unfall des "Harzer-Hexen-Stieg-Urteils
Kassel, 20. Oktober 2023
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.
Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Landgericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte (15.12.2020, Az.: 2 U 66/20).
Der Mann hatte vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Es wies die Klage aufgrund der geltenden Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11) ab. In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten.
Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“ (4.3.20, Az.: 10 O 701/19). Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Auffassung im Dezember 2020 bestätigt. Hinsichtlich der daraufhin beim Bundesgerichtshof eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesgericht am 21. September 2023 entschieden, eine Revision nicht zuzulassen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der Deutsche Wanderverband bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt die Entscheidung aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Außerdem zeige die Entscheidung, dass „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Das Urteil habe damit für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen daraus keine erhöhten Pflichten für Wald- und Grundeigentümer*innen.
Hier finden Sie einen aktuellen Artikel des NABU (Naturschutzbund) zum Thema:
Ein Einblick in die Korrespondenz zwischen dem Naturschutzbund Sachsen NASA und dem Landratsamt: